Home-Office: Neue Regeln in Kraft

10. Apr. 2021 | #Arbeitsplatz, #Top-Thema | 0 Kommentare

Die Corona-Krise hat die Arbeitswelt verändert. Dazu wird Arbeitsminister Martin Kocher, im Rahmen des 2. GAM Live-Talks, am 15. April Rede und Antwort stehen. Wo es möglich war, wurde in den letzten Monaten Home-Office Trumpf. Die Regierung hat dafür in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Im Parlament stimmten dem Gesetzespaket neben ÖVP und Grünen auch die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ zu.

Home-Office ist und bleibt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig. Geht ein Mitarbeiter aber regelmäßig in das Büro daheim, hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel wie Laptop, etc. zur Verfügung zu stellen, dafür fallen für Ausgaben bis 300 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die bekannten Arbeitsschutzbestimmungen gelten auch zu Hause. Allerdings darf der Arbeitsinspektor Privatwohnsitze nicht betreten. „Das Gesetzespaket ist am Puls der Zeit. Entscheidend ist für mich die Freiwilligkeit, so hat wieder der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, noch könne er gegen seinen Willen zum Home Office verpflichtet werden“, hielt ÖVP-Nationalratsabgeordnete etwa Bettina Zopf fest. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass Homeoffice grundsätzlich gut funktioniere, sagte Zopf, wobei der Verzicht auf den täglichen Weg zur Arbeit ihrer Meinung nach viele Vorteile bringe: „Eine bessere Work-Life-Balance, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und indirekt hilft es auch dem Umweltschutz.“  Gertraud Salzmann, ebenfalls ÖVP-Abgeordnete, hob in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, auch bei Homeoffice zwischen Beruf und Freizeit zu trennen. Das Gesetz ist nicht befristet, Home Office ist gekommen, um zu bleiben.

Befristet sind vorerst allerdings die Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes zu Hause für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer. So kann ergonomisches Mobiliar bis 300 Euro abgesetzt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 können jeweils 150 Euro für die Steuer geltend gemacht werden. Beträgt der Arbeitgeberbeitrag weniger als 300 Euro kann der Arbeitnehmer der Differenzbetrag geltend machen. „Das heute beschlossene Homeoffice-Paket bietet uns maximale Flexibilität bei der Steuerfreiheit von Zuschüssen und der Geltendmachung von Werbungskosten während und auch noch nach dieser weltweiten Pandemie“, erklärte Finanzminister Gernot Blümel dazu.

ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits stellte zur Neuregelung des Home Office klar: „Das Paket hat zwei Aspekte: Einerseits finden sich steuerliche Maßnahmen, wie eine „Homeofficepauschale“ und die steuerliche Absetzbarkeit von Anschaffungskosten für ergonomische Arbeitsmittel, und andererseits wurden damit wesentliche arbeitsrechtliche Fragen, wie das Vorliegen einer Homeoffice-Vereinbarung, der Unfallversicherungsschutz, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz, gesetzlich geklärt“, so der ÖVP-Arbeitnehmervertreter Zarits weiter.

Text: Angelika Prestros-Aspernig

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